Evangelische Generalsynode protestiert gegen aktuelle Abschiebepraxis

Resolution am Tag der Menschenrechte einstimmig verabschiedet

Innsbruck (epdÖ) – Mit einer Resolution hat die Generalsynode der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich gegen die in den letzten Tagen verstärkt aufgetretenen Anhaltungen von Asylwerberinnen und Asylwerbern mit dem Ziel der Rückführung gemäß der Dublin-III-Verordnung protestiert. Diese Praxis stoße in der Evangelische Kirche, ihren Pfarrgemeinden und Einrichtungen auf Ablehnung und Empörung. „Es ist passend, dass wir die Resolution am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, beschließen“, betonte Niederösterreichs Superintendentialkuratorin Gisela Malekpour vor den Delegierten der Generalsynode in Innsbruck.

„Praktisch über Nacht werden schutzbedürftige Menschen angehalten, rückgeführt oder abgeschoben, ohne Rücksicht auf ihr persönliches Schicksal, ihre Sicherheit oder ihr weiteres Fortkommen“, heißt es in der Resolution. „Dieser Akt erfolgt in vielen Fällen, ohne den Menschen die Möglichkeit zu geben, in Österreich ein Asylverfahren einzuleiten oder den Abschluss eines solchen Verfahrens abzuwarten. Diese betroffenen Menschen stehen diesen Maßnahmen ohnmächtig und schutzlos gegenüber.“

Aber nicht nur für Menschen auf der Flucht sei die aktuelle Situation schwierig. Auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer würden unter den aktuellen Zuständen leiden, betont die Evangelische Kirche. „Sie (die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, Anm.) werden demotiviert, frustriert und ihre Arbeit wird ad absurdum geführt. Dadurch wird das Vertrauen aller Beteiligten in den Rechtsstaat erheblich erschüttert.“ Letztlich werde dadurch das zivilgesellschaftliche Engagement der Helfer desavouiert, heißt es in der Resolution.

Mit der Protestresolution wendet sich die Generalsynode direkt an die Bundesregierung. „Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf zur Vermeidung unnötiger Härten, insbesondere bei kranken und bei allen anderen besonders schutzbedürftigen Personen, die humanitäre Ausnahmeklausel der Dublin-Verordnung in Anspruch zu nehmen und die Flüchtlingsfrage der Hilfesuchenden hier in unserem Land abzuhandeln und zu entscheiden.“

Mit dem Aufruf erinnert die Generalsynode auch an die vielen Menschen, die aufgrund ihres christlichen Glaubens ihre Heimat verlassen mussten oder nicht zurückkehren können, weil sie sich hier dem christlichen Glauben zugewandt haben. „Der Aufruf erfolgt aber in gleicher Intensität für alle Menschen ohne Unterschied ihrer Nationalität und ihres Glaubens, welche der Hilfe bedürfen und das Vertrauen auf eine gerechte Entscheidung in unser Land und seine rechtsstaatlichen Einrichtungen setzen“, heißt es in der Resolution abschließend.

Mehr Informationen zum Thema „Flüchtlinge“ auf der Homepage der Evangelischen Kirche Österreich.